Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben, kann gereinigt werden. Wir übernehmen in Kitzscher die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung. Entscheidend ist dabei nicht die Oberfläche, sondern das Material darunter: Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich nehmen Rückstände auf.
Wischen führt hier nicht zum Ziel, und der Geruch zeigt, warum. Er kehrt nach jedem Lüften zurück, weil er nicht in der Luft steht, sondern aus dem Material kommt, in das Rückstände eingezogen sind. Wer die Fläche feucht bearbeitet, verteilt diese Rückstände, statt sie herauszuholen. Deshalb entfernen wir belastetes Material und desinfizieren die betroffenen Flächen, anstatt sie nur zu putzen. Was dabei anfällt, wird fachgerecht entsorgt.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich das vorher jemand an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Zum Abschluss gehören eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der Anblick verrät wenig. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil das, was in Fugen und Estrich gezogen ist, von oben nicht sichtbar wird. Wie weit die Kontamination reicht, zeigt sich bei der Besichtigung.
Ja, dauerhaft. Der Geruch hat eine Quelle im Material, und mit dieser Quelle verschwindet er. Ist das belastete Material entfernt und die Fläche desinfiziert, kommt er nicht zurück.
Bei einer Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind, ob die Freigabe der Behörden vorliegt und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
