Was ein solcher Einsatz kostet, lässt sich vorab nicht pauschal beziffern: Es richtet sich nach dem Zustand der Räume und danach, wie weit der Auftrag reicht. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung haben einen anderen Umfang als die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall, und eine vollständige Wohnungsauflösung wieder einen anderen. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das abläuft und wer dabei was entscheidet.
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Was nacheinander passiert
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei am Ort, liegt die Entscheidung über den Zugang bei den Ermittlern. Wir beginnen erst, wenn die Räume von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben sind.
- Nichts selbst putzen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche sieht nach dem Wischen sauber aus und ist im Material darunter unverändert belastet, weil Rückstände in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich einziehen. Wischen verteilt sie dabei, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hängt an der Quelle im Material: Er bleibt, solange sie im Boden sitzt, und ist mit ihr fort.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist alles, was Sie über die Räume wissen: welcher Raum betroffen ist, wie groß die Fläche ungefähr ist, welcher Boden liegt, und ob es um eine Reinigung geht oder auch um die Auflösung des Haushalts. Sollen Begegnungen im Haus vermieden werden, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung, nicht vorher.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der Hausrat vollständig heraus, sodass die Räume leer sind. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Welcher der drei Fälle vorliegt, ist von außen nicht immer eindeutig; die Einordnung nehmen wir vor. Zum Einsatzort in Kißlegg kommen wir, sobald Sie dem Angebot zugestimmt haben.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.