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Wir reinigen nach Leichenfund in Kisdorf

Veröffentlicht am 27. Juli 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Nach einem Leichenfund entscheiden nicht die Angehörigen, wann die Räume wieder betreten und gereinigt werden dürfen, sondern die Ermittlungsbehörde. Diese Seite beschreibt, was danach in welcher Reihenfolge abläuft: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Für diese Arbeiten kommen wir nach Kisdorf.

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Was nacheinander passiert

  1. Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt in der Wohnung alles unverändert. Wir fangen erst an, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Ein Termin davor bringt Ihnen nichts.
  2. Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht wieder her. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand aus. Über die Oberfläche zu wischen verteilt Rückstände, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, sondern sitzt in dem, was der Boden aufgenommen hat. Er ist dauerhaft weg, sobald diese Quelle heraus ist.
  3. Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, welcher Raum betroffen ist, welcher Bodenbelag dort liegt, ob die Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll. Mehr braucht es für einen Besichtigungstermin nicht.
  4. Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vorher an, das kostet Sie nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, im Haus ist also nicht erkennbar, wer da vorfährt.
  5. Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Gearbeitet wird, nachdem Sie zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
  6. Die Durchführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.

Ob Ihre Wohnung nur gereinigt oder anschließend auch aufgelöst wird, muss vorab niemand entscheiden. Das lässt sich bei der Besichtigung in Ruhe klären.

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Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

 
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