Nach einem Leichenfund reicht eine gewöhnliche Reinigung nicht aus, weil das, was zurückbleibt, in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eindringt und dort bleibt, auch wenn die Fläche darüber sauber wirkt. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Kirchentellinsfurt gehören zu unserer Arbeit, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil sich zu Beginn nicht feststellen lässt, wie weit die Kontamination tatsächlich reicht. Was mit bloßem Auge zu sehen ist, sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche aus. Entscheidend ist, wie tief die Rückstände in Belag, Fugen und Untergrund gezogen sind, und das lässt sich erst bei einer Besichtigung beurteilen. Oberflächliches Wischen verteilt sie eher, als dass es sie entfernt. Auch der Geruch hängt daran: Er bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet dauerhaft, sobald sie entfernt ist.
Zuerst mit einer Besichtigung, die nichts kostet. Wie aufwendig die Arbeit in einer Wohnung nach einem Todesfall wird, richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns diese vorher an. Danach bekommen Sie ein Angebot, und erst mit Ihrer Zustimmung fangen wir an. Die Ausführung folgt den Vorgaben der Biostoffverordnung.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wie viel Material aus den Räumen heraus muss, unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung, und davon hängt der weitere Ablauf ab. Bei diesem Termin besprechen wir, womit Sie planen können.
Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Wie Ihr Versicherer das bewertet, entscheidet er selbst.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
