Rückstände nach einem Todesfall bleiben nicht auf der Oberfläche liegen. Sie ziehen in Fugen, in Holz, unter Bodenbeläge und in den Estrich, und dort wirken sie weiter, solange das betroffene Material im Raum ist. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Kirchdorf a.Inn gehören zu unserer Arbeit, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und trotzdem kontaminiert sein, weil das, was zurückgeblieben ist, längst in die Poren des Materials gezogen ist. Wischen bewegt solche Rückstände über die Fläche, es holt sie nicht heraus, und die Quelle bleibt dort, wo sie sitzt: im Belag, in den Fugen, im Untergrund. Deshalb tragen wir betroffenes Material ab und entsorgen es fachgerecht, statt darüber zu putzen, und desinfizieren die Flächen darunter.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der zeigt sich erst vor Ort. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie weit die Kontamination reicht und wie viel Material betroffen ist, klären wir bei der Besichtigung, dort ergibt sich auch der zeitliche Ablauf. Kommt eine Wohnungsauflösung dazu, gehört das Räumen des gesamten Hausrats zum Umfang. Entsorgt wird dabei nichts, ohne dass die Freigabe der Berechtigten vorliegt.
Nein, wenn die Quelle verschwindet. Geruch entsteht nicht im Raum, sondern in dem Material, das die Rückstände aufgenommen hat. Lüften erreicht diese Stelle nicht. Ist das betroffene Material entfernt und der Untergrund desinfiziert, ist mit der Ursache auch der Geruch dauerhaft weg.
Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Für die Anfahrt nutzen unsere Teams neutrale Fahrzeuge ohne Beschriftung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
