Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort nicht freigegeben haben, bleibt er unberührt. Ab der Freigabe beginnt unsere Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt für Kindelbrück, in welcher Reihenfolge das abläuft.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, wird an den Räumen nichts verändert, bis sie freigegeben sind. Erst dann lässt sich ein Termin vereinbaren.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit Rückstände gegangen sind, ist von außen nicht erkennbar. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt, was oben liegt, und erreicht nicht, was darunter sitzt. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wie groß der Umfang wirklich ist, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume aus der Nähe beurteilt.
- Die erste Schilderung. Im Telefonat reichen wenige Angaben: um welche Art von Räumen es geht, was vorgefallen ist, ob die Freigabe vorliegt und wer Zugang zur Wohnung hat.
- Ansehen, was zu tun ist. Die Besichtigung vor Ort kostet nichts. Dabei klärt sich, welche Flächen und Materialien betroffen sind und ob es um eine Reinigung einzelner Bereiche geht oder um die vollständige Auflösung der Wohnung samt Einrichtung.
- Das schriftliche Angebot. Vor Arbeitsbeginn steht der Umfang schriftlich fest. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird zusätzlich der Hausrat ausgeräumt und entsorgt, bis die Räume leer sind. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Welche dieser Leistungen ein Fall braucht, muss vorab niemand entscheiden. Das ergibt sich aus der Schilderung und dem Termin in der Wohnung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.