An einem Leichenfundort reicht sorgfältiges Putzen nicht aus, weil sich das Entscheidende unterhalb der Oberfläche abspielt. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich, und dorthin gelangt kein Wischwasser. Wir übernehmen in Ketzin/Havel die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Weil sich am Anblick einer Fläche nicht ablesen lässt, wie weit die Belastung reicht. Ein Boden kann sauber wirken und darunter trotzdem betroffen sein, da sich Rückstände ihren Weg in Fugen und in den Untergrund suchen. Von oben aufgetragene Reiniger erreichen diese Stellen nicht, und Wischen verteilt eher, als dass es entfernt. Am Geruch zeigt sich derselbe Zusammenhang: Er bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und ist mit ihr verschwunden. Welche Materialien betroffen sind, klärt sich bei der Besichtigung. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der lässt sich am Telefon nicht beurteilen. Deshalb sieht sich jemand die Wohnung kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, und begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Sie bekommen eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Beides ist so gehalten, dass Sie es bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ist die Polizei beteiligt, wird die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft abgewartet, vorher wird nicht gearbeitet. Danach folgt die Besichtigung, bei der Umfang und Ablauf besprochen werden. Steht eine Wohnung nach einem Todesfall an, werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung der Lage: um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere ergibt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
