Eine Wohnung bleibt nach einem Leichenfund vermietbar und verkäuflich. Das entscheidet sich daran, ob die Rückstände dort entfernt werden, wo sie sitzen: tief im Material. Wir übernehmen in Katlenburg-Lindau die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall, und wir lösen Wohnungen auf. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Wischen macht die betroffene Zone größer. Ein Lappen nimmt einen Teil auf und trägt den Rest weiter. Über den Boden, an die Sockelleisten, an die Türschwelle. Was vorher auf einem Quadratmeter lag, liegt danach auf zehn. Der eigentliche Teil bleibt dabei unberührt, denn er ist längst in Fugen, Holz und Estrich gezogen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Deshalb wird das betroffene Material entfernt und fachgerecht entsorgt, und die Flächen darunter werden desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja. Der Geruch hat eine Quelle, und die sitzt im Material. Solange sie dort ist, kommt er zurück. Ist sie mit dem belasteten Material heraus, ist auch der Geruch weg und bleibt es.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Bei einer Wohnungsauflösung entscheidet der Umfang, also wie viele Räume betroffen sind und was mit dem Hausrat geschieht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden dabei gesichert und den Berechtigten übergeben.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: wo die Wohnung liegt und was Sie vorgefunden haben. Den Rest klärt die Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
