Wer eine Wohnung vermietet, hat andere Fragen als jemand, der gerade einen Angehörigen verloren hat. Der Anlass ist derselbe. In einer Wohnung in Karlshuld ist ein Mensch gestorben, und die Räume müssen wieder nutzbar werden. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir fahren zum Einsatzort, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben.
Eine Wohnung nach einem Todesfall wird durch Wischen nicht sauber. Die betroffene Fläche wird dabei eher größer. Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie ziehen in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Ein Lappen nimmt an der Oberfläche etwas ab und trägt den Rest weiter in den Raum. Danach sieht die Stelle sauber aus. Was das Material aufgenommen hat, ist trotzdem noch da. Wie eine Fläche aussieht, sagt über ihren Zustand nichts. Wir entfernen deshalb das betroffene Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren, was darunter liegt.
Das richtet sich danach, wie die Räume aussehen. Deshalb sieht sich das vorher jemand an, ohne Kosten für Sie. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeit. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Die Rechnung ist aufgeschlüsselt, dazu erhalten Sie eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja. Der Geruch kommt aus dem Material, in das die Rückstände gezogen sind. Solange diese Quelle im Raum ist, kommt er immer wieder. Ist sie heraus, ist auch der Geruch dauerhaft weg.
Das lässt sich erst nach der Besichtigung sagen, weil jeder Fall anders liegt. Bei einer Wohnungsauflösung hängt es auch daran, wie viel zu sichten ist. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir zur Seite und übergeben sie den Berechtigten.
Am Anfang steht ein kurzes Gespräch. Sie schildern, was vorgefallen ist, und wir stimmen einen Termin für die Besichtigung ab.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
