Ein Fundort unterscheidet sich von einer verschmutzten Wohnung darin, dass die Belastung nicht auf der Oberfläche liegt. Eine gewöhnliche Reinigung erreicht sie nicht. Für Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gilt deshalb ein eigener Ablauf, den diese Seite für Aufträge in Kandern beschreibt: von der Freigabe der Räume bis zur Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. War die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie mit der Staatsanwaltschaft, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt nichts. Den Auftrag erteilt, wer den Zugang ermöglicht, in der Praxis ein Angehöriger oder der Eigentümer.
- Nichts selbst putzen. Rückstände liegen nicht nur dort, wo man sie sieht. Sie stehen in Fugen, in Holz, unter dem Bodenbelag und im Estrich. Wer mit Eimer und Tuch darübergeht, verteilt sie über Wischwasser, Schuhsohlen und Türgriffe in Bereiche, die vorher unbelastet waren. Die betroffene Fläche wird dadurch größer statt kleiner. Und dass ein Boden hinterher sauber aussieht, sagt über seinen biologischen Zustand nichts aus. Der Geruch bleibt ebenfalls, solange die Quelle im Material sitzt.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, wer aufschließen kann. Daraus ergibt sich, was für den Termin vorbereitet wird.
- Besichtigung. Jemand aus dem Einsatzteam sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Dieser Termin kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Was im Angebot steht. Der Umfang der Arbeiten wird schriftlich festgehalten, bevor jemand anfängt. Erst mit der Zustimmung des Auftraggebers beginnt der Einsatz. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Auftrag bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung nach dem Todesfall im Ganzen, einschließlich der Wohnungsauflösung.
Für eine erste Einschätzung genügt ein Gespräch am Telefon. Der Besichtigungstermin wird dabei gleich mit vereinbart.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.