Nach einem Leichenfund muss niemand die Räume selbst in Ordnung bringen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die vollständige Wohnungsauflösung. Für Einsätze in Kaisheim gilt dabei immer dieselbe Reihenfolge, damit klar ist, was wann geschieht.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann die Räume wieder bearbeitet werden dürfen. Solange diese Freigabe fehlt, beginnt keine Arbeit.
- Nichts selbst putzen. Haushaltsmittel lösen Fett und Schmutz auf glatten Oberflächen. Dort endet ihre Wirkung. An einem Fundort liegen die Rückstände nicht auf dem Boden, sie sind in den Boden gezogen: in Fugen, in Teppichrücken, in Holz, in den Estrich. Ein Lappen nimmt oben etwas ab und verteilt den Rest in die Fläche. Deshalb sagt ein sauberer Anblick nichts über den biologischen Zustand aus. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, bleibt er weg.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich sind die Art des Fundes, Größe und Lage der Räume und die Frage, ob die Freigabe vorliegt. Daraus ergibt sich, was an Material und Personal nötig ist.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach steht schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind. Gearbeitet wird erst, wenn dem zugestimmt wurde. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ein kurzes Gespräch genügt, um den Fall einzuordnen und einen Termin für die Besichtigung zu finden.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.