Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellen Angehörige andere Fragen als Vermieter. Angehörige wollen wissen, was mit persönlichen Sachen geschieht, Vermieter fragen nach Ablauf und Umfang der Räumung. Der Weg dorthin ist in beiden Fällen derselbe, ob es um Tatortreinigung geht, um Leichenfundortreinigung, um die Wohnung nach einem Todesfall oder um eine Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt nichts, solange die Freigabe fehlt. Bis dahin bleibt die Wohnung unberührt.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsmittel reinigen Oberflächen. Sie wirken bis auf die Schicht, die man sieht, und dort endet ihre Leistung. Nach einem Leichenfund sitzen die Rückstände tiefer: in Fugen, unter dem Bodenbelag, im Holz, im Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das eine sagt über das andere nichts. Feuchtes Wischen verteilt solche Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Dasselbe gilt für den Geruch: Er bleibt, solange seine Quelle im Material steckt, und er ist mit dem belasteten Material dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist, was schon bekannt ist: um welche Räume es geht, wie der Zugang möglich ist, wer den Auftrag erteilt. Ob die Polizei beteiligt war, gehört ebenfalls dazu.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jedem Angebot schaut sich ein Mitarbeiter die Wohnung in Kämpfelbach an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Die Einsatzfahrzeuge sind neutral und tragen keinen Firmennamen.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach liegt ein Angebot vor. Gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird vorher besprochen.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Was in Ihrem Fall nötig ist, lässt sich in einem kurzen Gespräch einordnen. Danach steht fest, wann jemand die Räume ansieht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.