Wenn nach einem Todesfall noch offen ist, wer sich um die Wohnung kümmert, bleibt eine praktische Frage: wer erteilt den Auftrag und wer schließt die Tür auf. Wir arbeiten für den, der uns beauftragt und uns hineinlässt, ob Angehöriger oder Eigentümer. Diese Seite zeigt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Jockgrim ablaufen.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt bei einer Tatortreinigung nichts, auch keine Vorbereitung.
- Nichts selbst putzen. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich am Anblick nicht ablesen. Sie ziehen in Teppich, Fugen, Dielen und Estrich, und eine Fläche kann sauber wirken, während im Material darunter noch etwas sitzt. Wischen verteilt das, statt es herauszuholen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Was tatsächlich entfernt werden muss, beurteilen wir erst, wenn wir die Räume gesehen haben.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich ist, welche Räume betroffen sind, ob die Polizei da war und eine Freigabe vorliegt, welche Böden liegen und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll. Mehr braucht es für den ersten Schritt nicht.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Das kostet nichts. Unsere Teams fahren mit unbeschrifteten Fahrzeugen vor, im Haus fällt also nicht auf, wer da ist.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten vorab schwarz auf weiß, welche Arbeiten wir vorsehen. Erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat; Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Für ein erstes Gespräch reicht das, was Sie über die Wohnung wissen. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.