Nach einem Todesfall in der Wohnung stellt sich zuerst die Frage, was mit den Räumen zu tun ist. Wir reinigen die betroffenen Flächen, holen belastetes Material heraus und desinfizieren. Das umfasst die Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn auch der Hausrat weg soll, die Wohnungsauflösung. In Jettingen läuft das nach einer festen Reihenfolge.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Was nacheinander passiert
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Vor dieser Freigabe fangen wir nicht an.
- Nicht selbst reinigen. Haushaltsreiniger und ein Tuch nehmen ab, was auf der Oberfläche liegt. Dort endet ihre Wirkung. Rückstände sind zu diesem Zeitpunkt schon in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Ein Boden, der sauber aussieht, ist damit noch nicht sauber im biologischen Sinn. Wischen verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in der Quelle. Ist diese entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was Sie über die Lage wissen: welcher Raum betroffen ist, wie groß er ist, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilen und uns Zugang verschaffen kann. Mehr wird nicht gebraucht.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung ist kostenlos. Vor Ort prüfen wir, was gereinigt und was entfernt werden muss. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Umfang und Kosten stehen schriftlich fest, bevor die Arbeit beginnt. Wir fangen erst nach Ihrer Zustimmung an. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke legen wir zur Seite und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Im Gespräch klären wir, ob es um eine Tatortreinigung, um eine Wohnung nach einem Todesfall oder um eine Auflösung geht, und welcher Schritt bei Ihnen als Erster ansteht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.