Diese Arbeit muss niemand allein machen. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Ingersheim übernehmen wir vollständig: belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dazu gehört die Wohnung nach einem Todesfall. Sollen die Räume anschließend leer sein, übernehmen wir auch die Wohnungsauflösung. Wir beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Wer nur die Oberfläche behandelt, lässt das Meiste zurück. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Was dort sitzt, sieht man nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch weiter belastet sein. Ein Wischtuch verteilt solche Rückstände über den Raum, statt sie herauszuholen. Deshalb wird bei uns das betroffene Material entfernt und nicht überdeckt.
Das hängt vom Zustand der Räume ab. Vorher sieht sich das jemand von uns an, kostenlos. Danach steht der Umfang in einem schriftlichen Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja. Der Geruch hat eine Quelle, und die sitzt im Material. Ist diese Quelle entfernt, ist auch der Geruch dauerhaft verschwunden. Mit der Reinigung ist die Ursache also mit erledigt.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Bei einer Auflösung sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Auch bei der Räumung gilt: Was belastet ist, kommt heraus, alles andere wird nach Ihren Angaben behandelt.
Ein Telefonat reicht, um die Lage zu schildern und einen Termin für die Besichtigung abzustimmen. Alles Weitere entscheiden Sie danach.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
