Eine Wohnungsauflösung und eine Reinigung sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn sie dieselbe Wohnung betreffen. Beim Auflösen geht es um Möbel und Hausrat, bei der Reinigung um das, was Böden, Fugen und Wände aufgenommen haben. Wir übernehmen in Ilsfeld beides: die Wohnung nach einem Todesfall, die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Die Oberfläche ist bei einem Todesfall in der Wohnung der kleinere Teil der Sache. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich unter dem Belag nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es von selbst nicht wieder her. Wischen bewegt Rückstände deshalb über die Fläche, statt sie herauszuholen. Ein Boden kann optisch einwandfrei wirken und biologisch trotzdem belastet sein, und ein Geruch hält sich so lange, wie seine Quelle im Material steckt. Kontaminiertes Material entfernen wir und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Damit ist der Grund für den Geruch mit beseitigt.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, weshalb am Anfang eine Besichtigung steht, die nichts kostet. Danach liegt ein Angebot vor, in dem der Umfang der Arbeiten beschrieben ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie diesem Angebot zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Jede Wohnung ist anders betroffen, und wer sich die Räume angesehen hat, kann den Ablauf mit Ihnen durchgehen. Eine Angabe vorher wäre geraten.
Von außen ist nichts zuzuordnen, unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Wenn Ihnen Begegnungen im Treppenhaus unangenehm sind, legen wir die Arbeitszeiten so, dass sie sich vermeiden lassen.
Ein Telefonat genügt, um die Lage zu schildern und einen Termin für die Besichtigung zu finden. Alles Weitere klärt sich, wenn jemand die Räume gesehen hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
