Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort nicht freigegeben haben, wird dort nicht gearbeitet. Liegt die Freigabe vor, übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Zur Tatortreinigung in Ihringen gehört, dass kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt wird und die betroffenen Flächen desinfiziert werden.
Das Auge taugt hier nicht als Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil das Entscheidende unter der Oberfläche liegt: Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und bis in den Estrich. Wer mit Wasser und Reiniger darüber geht, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet dauerhaft erst mit ihr. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall zählt der Untergrund unter dem Belag darum genauso wie die sichtbare Fläche. Wir entfernen deshalb das belastete Material selbst und arbeiten nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht der Preis nicht vorab fest. Wir sehen uns die Räume kostenlos an und legen danach ein schriftliches Angebot vor. Gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Zwei Wohnungen mit ähnlichem Grundriss können sehr unterschiedlichen Aufwand bedeuten. Wenn Sie es möchten, legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Sie bekommen von uns eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, beides geeignet zum Einreichen bei Ihrer Versicherung. Wie sie damit umgeht, entscheidet sie selbst.
Für ein erstes Gespräch genügt eine grobe Schilderung: um welche Räume es geht und ob die Freigabe bereits erteilt ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
