Wenn ein Fundort freigegeben ist, stehen zwischen den betroffenen Flächen fast immer Dinge, an denen etwas hängt: Fotos, Briefe, Kleidung, Möbel. Beim Reinigen eines Leichenfundorts in Icking trennen wir zuerst, was belastet ist und entfernt werden muss, von dem, was bleiben kann. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, auch die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Weil das Auge hier kein verlässlicher Maßstab ist. Eine Fläche kann nach dem Wischen völlig unauffällig aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Rückstände wandern in Fugen, in Bodenbeläge, unter Sockelleisten und in den Estrich, also dorthin, wo kein Blick hinreicht. Ein Tuch an der Oberfläche verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie beseitigt. Auch der Geruch hält sich nicht in der Luft, sondern in dem Material, das ihn abgibt: Er hört auf, wenn diese Quelle heraus ist. Deshalb entfernen wir kontaminiertes Material und desinfizieren anschließend die betroffenen Bereiche. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang der Arbeit. Vorher sieht sich einer unserer Mitarbeiter die Wohnung an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, und wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Das lässt sich vorab nicht seriös sagen, weil jede Lage anders liegt. Wie viel entfernt werden muss und wie umfangreich die Reinigung ausfällt, klären wir bei der Besichtigung mit Ihnen.
Sie bestimmen mit, wann gearbeitet wird. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Nachbarn im Treppenhaus nicht darauf treffen. Was in der Wohnung geschehen ist, besprechen wir mit niemandem außer der Person, die uns den Auftrag gibt.
Für ein erstes Gespräch genügt es, den Ort, die Lage der Wohnung und den Zugang zu schildern. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
