Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ist zu Beginn nicht immer geklärt, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zu den Räumen verschafft. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung und die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall bei uns ablaufen, von der ersten Frage bis zur Ausführung. Für Wohnungen in Ichenhausen gilt derselbe Weg, auch wenn zusätzlich eine Wohnungsauflösung dazukommt.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, wird vor der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft nichts betreten und nichts verändert. Diese Entscheidung liegt bei der Behörde, nicht bei uns und nicht beim Auftraggeber.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was bereits tiefer sitzt: in Fugen, unter Bodenbelägen, im Holz, im Estrich. Ein Raum wirkt danach sauber, über den biologischen Zustand der Flächen ist damit nichts gesagt. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich in der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hält sich so lange, wie die Quelle im Material verbleibt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich sind Angaben dazu, um welche Art von Räumen es geht, ob eine Behörde beteiligt war und wer den Zugang ermöglicht. Daraus ergibt sich, was der Einsatz umfasst.
- Der Termin vor Ort. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an, diese Besichtigung kostet nichts. Angefahren wird mit neutralen Fahrzeugen, an denen kein Firmenname steht.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang und die Kosten liegen schriftlich vor, bevor gearbeitet wird. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage ist das eine Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Für ein erstes Gespräch genügen wenige Angaben zur Wohnung und zur Situation. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt, aus der noch keine Verpflichtung entsteht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.