Nach einem Leichenfund entscheidet zunächst nicht der Angehörige über die Räume, sondern die Behörde. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben, liegt jede weitere Entscheidung beim Auftraggeber. Wir übernehmen in Hosenfeld die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung unberührt, bis die Freigabe vorliegt. Den Beginn stimmen wir danach ab.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was tiefer sitzt. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Ein Raum kann danach sauber aussehen und biologisch belastet sein; das Auge gibt darüber keine Auskunft. Wischen verteilt solche Rückstände über die Fläche, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch bleibt, solange seine Quelle im Material sitzt. Ist sie heraus, ist er weg.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Art von Fundort es geht, wie groß die Wohnung ist, ob sie eingerichtet ist und ob eine Auflösung dazugehört. Auch die Frage, wer den Schlüssel hat, gehört in dieses Gespräch.
- Ansehen, was zu tun ist. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben, und die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Vor dem ersten Handgriff steht der Umfang schriftlich fest. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, wird anschließend der Hausrat geräumt, bis die Räume leer sind. Was davon nötig ist, steht vorher im Angebot.
Ob es in Ihrem Fall um eine Reinigung geht oder um eine Auflösung, muss vorab niemand selbst einordnen. Das wird im Vorgespräch geklärt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.