Bei einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall stellt sich zuerst die Frage, was mit dem Hausrat geschieht: was in der Familie bleibt und was entsorgt wird. Diesen Umfang legen wir vor Beginn mit dem Auftraggeber fest, gearbeitet wird erst nach seiner Zustimmung. Dazu kommen die Reinigung der Wohnung nach einem Todesfall sowie die Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume in Horstmar freigegeben haben.
Ja, und der Grund steckt in den Materialien selbst. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter sind saugfähig; sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht von allein wieder her. Eine Fläche kann deshalb sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil das Auge nur die Oberfläche beurteilt. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt in dieser Quelle im Material und bleibt so lange, bis sie entfernt ist. Wir tragen belastetes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit, und beides sieht sich vorher jemand an. Die Besichtigung kostet nichts. Danach steht im Angebot, was gemacht wird und was es kostet, und wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom einzelnen Objekt ab, von der Größe der Wohnung und davon, wie weit die Räume betroffen sind. Eine belastbare Aussage dazu gibt es nach der Besichtigung, vorher wäre jede Zahl geraten.
Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, von außen ist also nicht zu erkennen, wer da vorfährt und aus welchem Anlass. Wenn Sie es wünschen, legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Treppenhaus zu keinen Begegnungen kommt.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung am Telefon: um welche Räume es geht, wie sie zugänglich sind und was bisher geschehen ist. Alles Weitere klärt die Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
