Wann in einer Wohnung nach einem Leichenfund gearbeitet werden darf, entscheidet nicht der Angehörige, sondern die Polizei. Ist der Ort freigegeben, liegt die Entscheidung bei Ihnen: Leichenfundortreinigung, die Übernahme der Wohnung nach einem Todesfall oder die vollständige Wohnungsauflösung. Zu Einsätzen in Horgenzell fahren wir hin, hier steht die Reihenfolge.
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So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort noch bearbeiten, beginnt dort keine Reinigung. Wir setzen erst an, wenn die Freigabe vorliegt. Bis dahin genügt es, die Wohnung verschlossen zu lassen.
- Nichts selbst putzen. Das Problem sitzt im Boden, nicht auf ihm. Was auf Teppich, Laminat oder Dielen liegt, findet den Weg über Fugen und Randkanten nach unten, unter den Belag, durch den Kleber, bis in den Estrich, der saugt. Die Oberfläche lässt sich abwischen, die Schichten darunter nicht. Ein sauber aussehender Boden sagt deshalb nichts über seinen biologischen Zustand. Und der Geruch hängt nicht im Raum, sondern in diesen Schichten: er ist dauerhaft weg, sobald das belastete Material heraus ist. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft, was Sie ohnehin wissen: welche Räume betroffen sind, welcher Bodenbelag verlegt ist, ob die Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder die Wohnung ganz geräumt werden soll.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Räume an, bevor etwas veranschlagt wird. Diese Besichtigung ist kostenlos. Angefahren wird mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor wir beginnen. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Steht eine Wohnungsauflösung an, räumen wir den Hausrat Raum für Raum. Kein Gegenstand verlässt die Wohnung als Abfall, bevor uns Ihre Freigabe dafür vorliegt. Ob Tatortreinigung, Übernahme der Räume oder Auflösung: der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Wohnung.
Was in Ihrem Fall nötig ist, zeigt sich am Termin vor Ort. Bis dahin muss in der Wohnung nichts passieren.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.