Nach einem Leichenfund muss niemand die Räume selbst in Ordnung bringen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung in Hohenpeißenberg, ebenso die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil das Eigentliche unter der Oberfläche liegt. Ein Bodenbelag ist selten dicht: Rückstände wandern durch Nahtstellen und Fugen in die Schichten darunter, in Kleber, Holz oder Estrich, und stehen dort in einem Material, das Flüssigkeit aufnimmt und hält. Was danach von oben gewischt wird, sieht sauber aus, sagt aber nichts über den biologischen Zustand der Fläche, und feuchtes Wischen verteilt Rückstände eher, als dass es sie aufnimmt. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, sondern hat seine Quelle in dem, was ins Material gezogen ist; er ist mit dieser Quelle dauerhaft weg. Deshalb entfernen wir kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und lässt sich aus der Ferne nicht seriös beziffern. Wir sehen uns die Lage vorher kostenlos an. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem vorgesehenen Umfang, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Das hängt vom Einzelfall ab, weil Umfang und Zustand von Wohnung zu Wohnung verschieden sind. Eine belastbare Antwort darauf gehört in die Besichtigung, bei der auch besprochen wird, welche Arbeiten überhaupt anfallen.
Für ein erstes Gespräch reicht eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wer den Zugang hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
