Bevor in einer Wohnung nach einem Leichenfund überhaupt etwas geschehen darf, müssen zwei Dinge feststehen: dass die Behörden den Ort freigegeben haben und wer den Auftrag erteilt. Danach folgt die eigentliche Arbeit, je nach Lage Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine vollständige Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Hohberg fahren wir hin.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch als Einsatzstelle führen, ruht alles. Über den Beginn entscheidet diese Freigabe, nicht der Auftraggeber und nicht wir.
- Die Räume unberührt lassen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und es biologisch nicht sein, weil Rückstände in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich einziehen und dort bleiben, wo niemand hinsieht. Oberflächliches Wischen trägt sie nicht ab, es verteilt sie. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle aus dem Material heraus ist. Eigene Reinigungsversuche bringen deshalb nichts ein, was später nicht doch gemacht werden müsste.
- Der Anruf. Am Telefon genügt, was bekannt ist: um welche Räume es geht, ob eine Behörde beteiligt war, wie groß die Wohnung ist und wer über sie entscheidet. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Angebot. Der Umfang steht danach schriftlich fest. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung anschließend aufgelöst wird, ergibt sich aus der Besichtigung und dem Gespräch davor.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.