Eine Wohnung nach einem Todesfall muss niemand selbst reinigen und niemand selbst räumen. Wir übernehmen den Fundort, entfernen belastetes Material, desinfizieren die betroffenen Flächen und lösen die Wohnung auf, wenn das gewünscht ist. Zum Einsatzort in Hofbieber fahren wir hin, gearbeitet wird erst nach behördlicher Freigabe.
Der sichtbare Belag ist nur die oberste von mehreren Schichten. Rückstände laufen an Kanten und Fugen entlang, sickern durch Teppich, Laminat oder Dielen, sammeln sich in der Dämmung darunter und ziehen weiter in den Estrich, der sie aufnimmt wie ein Schwamm. Eine Stelle, die oben sauber wirkt, sagt deshalb nichts darüber aus, was unter ihr biologisch noch vorhanden ist. Wischen an der Oberfläche verteilt die Rückstände zudem in die Breite, statt sie aus dem Material zu holen. Zur Tatortreinigung und zur Leichenfundortreinigung gehört darum, belastetes Material zu entfernen und nicht zu überdecken.
Wie viel Arbeit anfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sieht sich vorab jemand von uns kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Begonnen wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Nein, denn der Geruch entsteht nicht in der Luft, sondern an der Quelle im Material. Wird das belastete Material entfernt und die Fläche desinfiziert, verschwindet mit der Ursache auch der Geruch dauerhaft.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe ab und betreten die Räume vorher nicht. Danach folgt die Besichtigung, bei der wir mit der Person, die uns beauftragt und Zugang ermöglicht, besprechen, was erhalten bleiben soll. Bei einer Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben; entsorgt wird nichts ohne vorliegende Freigabe.
Was in Ihrem Fall ansteht, lässt sich am Telefon in wenigen Minuten einordnen: Sie schildern die Lage, wir sagen, welcher Schritt darauf folgt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
