Nach einem Todesfall in einer Wohnung ergibt sich fast alles aus einem einzigen Gespräch: Sie schildern, was vorgefallen ist, und daraus folgt jeder weitere Schritt. Wir reinigen Leichenfundorte in Hörsel, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, auch die vollständige Wohnungsauflösung. Begonnen wird erst, nachdem Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Materialien nehmen auf, was auf sie trifft, und darin liegt der Unterschied zwischen sauber aussehen und sauber sein. Fugen leiten Flüssigkeit nach unten weiter, Holz und der Rücken eines Teppichs saugen sie auf, und der Estrich unter dem Belag hält sie fest, lange nachdem die Oberfläche trocken wirkt. Wer darüberwischt, verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch ein Geruch hat seine Quelle immer dort unten im Aufbau: Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
Der Aufwand richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind, deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, das den Umfang festhält, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Von außen ist nicht zu erkennen, wer da vorfährt, denn unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Wenn Ihnen daran gelegen ist, Begegnungen im Haus zu vermeiden, richten wir die Arbeitszeiten danach aus.
Am Anblick lässt sich das nicht entscheiden, weil eine Fläche optisch unauffällig bleiben und biologisch trotzdem belastet sein kann. Deshalb gehört diese Einschätzung zur Besichtigung. Bei einer Tatortreinigung wie bei einer Leichenfundortreinigung wird kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Für das erste Gespräch genügt eine grobe Schilderung dessen, was Sie vorgefunden haben. Alles Weitere klärt sich, wenn jemand die Räume gesehen hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
