In einer Wohnung, in der ein Mensch gestorben ist, steht noch alles an seinem Platz: Möbel, Kleidung, Fotos, Post auf dem Tisch. Was davon bleibt und was entfernt wird, legen wir vor Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber fest und halten es im Angebot fest. Wir reinigen Leichenfundorte in Hochdorf, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und führen die Wohnungsauflösung durch, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil sich an der Oberfläche nicht ablesen lässt, wie weit etwas gegangen ist. Rückstände wandern in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich, und ein Zimmer kann sauber aussehen, während im Material darunter noch alles sitzt. Deshalb beginnt jede Tatortreinigung und jede Leichenfundortreinigung mit einer Besichtigung, denn erst dort zeigt sich, welche Schichten betroffen sind und was entfernt werden muss. Wischen hilft an dieser Stelle wenig, weil es Rückstände über die Fläche verteilt, statt sie aus dem Material zu holen. Am Geruch lässt sich dasselbe beobachten: Er verschwindet dauerhaft, sobald seine Quelle im Material entfernt ist, und mit der Reinigung ist damit auch die Ursache weg.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht vor der Besichtigung keine Zahl. Die Besichtigung selbst kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Wer weiter weg wohnt oder die Räume nicht betreten möchte, kann alles Weitere am Telefon absprechen.
Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, von außen ist also nicht erkennbar, wer dort arbeitet. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Wohnung ist. Alles Übrige klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
