Nach einem Leichenfund ist zuerst die Polizei am Zug, nicht die Familie. Erst wenn die Räume freigegeben sind, kann jemand den Auftrag erteilen: die Person, die Zugang zur Wohnung hat und die Räumung veranlasst. Wir übernehmen danach die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die komplette Wohnungsauflösung in Hirschau.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung bis zur Freigabe unberührt. Auch eine Tatortreinigung beginnt erst nach diesem Zeitpunkt.
- Nichts selbst putzen. Ein Bodenbelag ist nur die oberste von mehreren Schichten. Rückstände bleiben nicht oben liegen, sie wandern durch Nähte und Fugen in den Belag, weiter in Kleber und Dämmung und schließlich in den Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und darunter belastet sein. Wischen von oben verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, ist auch der Geruch dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war, wie die Wohnung zugänglich ist. Daraus ergibt sich, was der Fall verlangt.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Wohnung und wird dabei geklärt.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor dem Arbeitsbeginn liegt ein Angebot vor. Gearbeitet wird erst nach der Zustimmung. Am Ende gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat vollständig. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben.
Was in einem konkreten Fall nötig ist, lässt sich im Gespräch und bei der Besichtigung klären. In der Wohnung selbst muss bis dahin nichts geschehen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.