In einer Wohnung, in der ein Mensch gefunden wurde, steht zunächst alles an seinem Platz. Möbel, Kleidung, Papiere: nichts davon wird entsorgt, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Diese Seite erklärt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, ebenso die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, solange der Ort nicht freigegeben ist. Bis dahin bleiben die Räume unverändert.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Ein Boden kann danach sauber aussehen und im Material trotzdem belastet sein, denn das Aussehen einer Fläche sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Wer mit Wasser und Reiniger darüber geht, verteilt Rückstände in die Breite, statt sie aus dem Aufbau zu holen. Auch der Geruch hängt an dieser Quelle im Material und bleibt bestehen, solange sie dort sitzt. Tatortreinigung ist deshalb Arbeit am Material und nicht an der Optik.
- Das Vorgespräch. Am Telefon ist nützlich, um welche und wie viele Räume es geht, welche Böden verlegt sind, ob Behörden beteiligt waren und wie die Lage vorgefunden wurde. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jedem Auftrag sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus ist also nicht erkennbar, wer hier arbeitet.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor etwas beginnt. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung des Fundortes, oder die Wohnung wird vollständig übernommen und aufgelöst.
Welcher dieser Fälle in Hesel vorliegt, muss vorab niemand entscheiden. Das lässt sich im Gespräch und bei der Besichtigung klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.