Was eine Reinigung kostet, hängt vom Zustand der Räume ab. Entscheidend ist, wie viel Material betroffen ist und wie tief Rückstände in Boden, Fugen und Estrich gezogen sind. Das sieht man erst in der Wohnung selbst. Wir reinigen Leichenfundorte in Hermsdorf, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und räumen Wohnungen anschließend leer.
Nein, und der Grund liegt in der Fläche. Ein Tuch nimmt Rückstände nicht auf, es verteilt sie. Aus einer begrenzten Stelle wird dabei eine größere betroffene Zone. Was bereits in Fugen, Holz, Kleber und Estrich gezogen ist, bleibt davon unberührt. Sauber aussehen und sauber sein ist nicht dasselbe. Auch der Geruch sitzt in diesem Material. Er verschwindet, sobald die Quelle heraus ist, und dann dauerhaft. Deshalb nehmen wir betroffenes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter.
Erst nach dem Blick in die Räume. Wir sehen uns an, was betroffen ist, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Die Arbeit beginnt, wenn Sie zugestimmt haben.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann trocken und ordentlich wirken und biologisch belastet sein. Ausgangspunkt ist deshalb das Material, nicht der erste Eindruck. Bei einer Leichenfundortreinigung prüfen wir, wie weit die betroffene Zone reicht. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Mit der Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir ab, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Vorher wird bei einer Tatortreinigung nicht gearbeitet. Danach folgt die Besichtigung, dann das Angebot. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass niemand im Haus uns begegnet.
Eine Wohnungsauflösung kann sich an die Reinigung anschließen, wenn die Räume leer übergeben werden sollen. Was in Ihrem Fall nötig ist, zeigt der Termin in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
