Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben, bleibt alles unverändert. Danach beginnt die Arbeit, um die es hier geht: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall, wenn nötig auch die Wohnungsauflösung. Der Weg dorthin läuft in Heringsdorf in einer festen Reihenfolge.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis dahin geschieht nichts. Liegt die Freigabe vor, lässt sich der Rest aus der Hand geben.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Fußboden besteht aus Schichten: oben der Belag, darunter Kleber oder Fugen, darunter der Estrich. Rückstände wandern durch diese Lagen nach unten, an Sockelleisten vorbei und in Dielenholz hinein. Abgewischt wird also nur die oberste Schicht, und wie sauber sie aussieht, sagt nichts über den Zustand darunter. Wischen verteilt zudem, statt zu entfernen. Auch der Geruch sitzt in der Quelle im Material und geht erst weg, wenn diese heraus ist. Mit Haushaltsmitteln ist dort nichts zu erreichen.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügen die groben Umrisse: was geschehen ist, welche Räume betroffen sind und ob Behörden beteiligt waren. Wer keine Begegnungen im Haus möchte, kann das dabei sagen, die Arbeitszeiten lassen sich danach richten.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt ein, was zu tun ist. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Beschriftung, von außen ist nichts abzulesen.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor dem ersten Handgriff bekommen Sie ein Angebot, das den Umfang schriftlich festhält. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird vollständig geräumt und übergeben.
Ein kurzes Gespräch reicht, um den Fall einzuordnen und einen Besichtigungstermin abzustimmen. Alles Weitere entscheiden Sie danach.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.