Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem Beginn der Reinigung liegen mehrere Stationen, über die nicht die Angehörigen entscheiden. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben, darf dort gearbeitet werden. Diese Seite beschreibt, was danach folgt: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Heringen.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Freigabe abwarten. Solange die Ermittlungsbehörden den Fundort nicht freigegeben haben, bleibt die Wohnung unberührt. Dieser Zeitpunkt liegt bei den Behörden, nicht bei uns und nicht bei Ihnen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was längst tiefer sitzt: in Fugen, in Dielen, im Bodenbelag und im Estrich darunter. Ein Boden kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das eine sagt über das andere nichts aus. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was Sie wissen: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt, wie groß die Wohnung ist und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll. Wer den Auftrag erteilt, wird im selben Gespräch geklärt.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung findet vor Beginn statt und kostet nichts. Dabei zeigt sich, welche Materialien betroffen sind und welchen Umfang eine Auflösung hätte.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang vorab schriftlich. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben, und der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat, bis die Räume leer sind. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wie weit die Arbeiten reichen, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.