Nach einem Todesfall in der Wohnung bleibt Arbeit zurück, die niemand aus der Familie allein tragen muss. Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung übernehmen wir in Herbertingen ebenso wie die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Wir beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Haushaltsmittel wirken auf der Oberfläche, und dort endet ihre Wirkung. Ein Bodenreiniger nimmt auf, was auf dem Belag liegt, er erreicht aber nicht, was durch Fugen, Dielen und Estrich nach unten gezogen ist. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand aus. Beim Wischen kommt hinzu, dass Rückstände eher verteilt als entfernt werden. Auch der Geruch hält sich, solange seine Quelle im Material steckt. Er verschwindet dauerhaft in dem Moment, in dem das betroffene Material heraus ist und die Fläche desinfiziert wurde.
Vom Zustand der Räume, und den sieht sich jemand vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach steht der Umfang der Arbeiten in einem Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Eine Summe vorab am Telefon zu nennen, wäre geraten.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt. Das gilt bei einer Wohnungsauflösung genauso wie bei einer Reinigung, die nur einzelne Räume betrifft.
Nein. Nötig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Anwesend sein müssen Sie während der Arbeiten nicht. Viele Angehörige möchten die Räume in diesem Zustand nicht wiedersehen, und das lässt sich ohne Weiteres so regeln.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist, um welche Räume es geht und wie der Zugang geregelt werden kann. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
