Angehörige und Vermieter rufen mit verschiedenen Fragen an. Die einen wollen wissen, was mit der Wohnung eines Verstorbenen geschieht, die anderen, wann die Räume wieder nutzbar sind. Der Weg dorthin ist derselbe: Wir reinigen Fundorte, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und lösen sie auf Wunsch auch vollständig auf. Diese Seite beschreibt, was in Hemmoor der Reihe nach geschieht.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, solange der Ort nicht freigegeben ist. Bis dahin bleibt alles unberührt. Das Vorgespräch lässt sich davor führen.
- Nicht selbst reinigen. Ein Boden besteht aus Schichten: oben der Belag, darunter Kleber und Dämmung, unten der Estrich. Flüssigkeit bleibt nicht oben liegen, sie findet Fugen, Nähte und Randstreifen und sinkt weiter nach unten. Eine Fläche, die sauber aussieht, sagt darum nichts über das aus, was zwei Zentimeter tiefer im Material sitzt. Wischen verteilt die Rückstände breiter, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch endet erst, wenn das belastete Material heraus ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt Grobes: um welchen Raum es geht, welcher Belag verlegt ist, wer Zugang zur Wohnung hat. Auch Wünsche zur Diskretion lassen sich hier nennen, etwa Arbeitszeiten, bei denen niemand im Haus den Teams begegnet.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein; das kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus liest daran niemand etwas ab.
- Was im Angebot steht. Vorab steht schriftlich fest, welche Arbeiten anfallen und was sie kosten. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Ob daraus eine Tatortreinigung, eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder eine vollständige Wohnungsauflösung wird, hängt vom Zustand der Räume ab.
Welcher Fall vorliegt, müssen Sie nicht selbst einordnen; das klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.