Nach einem Todesfall in einer Wohnung fragen Angehörige etwas anderes als Vermieter. Angehörige wollen wissen, was mit den Sachen des Verstorbenen geschieht. Vermieter fragen nach dem Zustand der Räume. Wir machen beides: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Helsa, und wir reinigen die Wohnung nach einem Todesfall.
Nein, denn das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann hell und trocken wirken und trotzdem belastet sein. Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Ein Lappen holt sie dort nicht heraus. Er verteilt einen Teil davon nur weiter. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in der Quelle im Material. Ist diese Quelle entfernt, verschwindet er dauerhaft. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Kommt eine Wohnungsauflösung dazu, sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Am Anblick allein ist das nicht zu erkennen. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Manches wirkt harmlos und ist es nicht, anderes sieht schlimmer aus, als es am Ende ist. Bei der Besichtigung wird geklärt, was betroffen ist und was davon behandelt werden muss.
Das entscheidet Ihre Versicherung, nicht wir. Sie bekommen von uns eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie dort einreichen.
Für das erste Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, ob die Räume von der Polizei freigegeben sind und wer den Zugang ermöglicht. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
