Nach einem Leichenfund reicht eine gewöhnliche Wohnungsreinigung nicht aus. Putzmittel aus dem Haushalt wirken auf Oberflächen, die Belastung sitzt aber tiefer, im Bodenbelag, in Fugen, in Holz und im Estrich. Diese Seite erklärt, wie eine Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung abläuft, wie eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen wird und was zu einer Wohnungsauflösung gehört.
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So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, bleibt er zunächst unberührt. Erst nach der Freigabe darf gearbeitet werden. Bis dahin ist auf Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
- Warum Wischen nicht hilft. Ein Reiniger und ein Lappen holen weg, was auf der Fläche liegt. Was schon ins Material gezogen ist, bleibt darunter. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, denn das Auge zeigt den Zustand des Untergrunds nicht. Wer feucht darüber geht, verteilt Rückstände zusätzlich in die Fläche hinein. Auch der Geruch stammt nicht von der Oberfläche, sondern aus dem Material selbst. Er endet, wenn diese Quelle entfernt ist, und nicht durch Übertünchen.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, was Sie über die Räume wissen: um welche Wohnung es geht, welcher Raum betroffen ist, welche Böden dort liegen, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang verschaffen kann. Mehr wird nicht gebraucht.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jedem Angebot besichtigt jemand die Wohnung. Diese Besichtigung ist kostenlos. Wenn Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden sollen, richten wir die Arbeitszeiten danach.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit dem, was getan wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Ausführung. Belastetes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt. Betroffene Flächen werden gereinigt und mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Auftrag folgt die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder die vollständige Auflösung.
Der Weg dorthin beginnt mit einem Telefonat, in dem der Fall geschildert wird. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.