Am Anfang steht ein Telefonat, und daraus ergibt sich der Rest: Sie schildern, was vorliegt, wir sehen uns die Räume an, danach steht schriftlich fest, was zu tun ist. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gehören zu unserer Arbeit, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Begonnen wird, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort in Helbra freigegeben haben.
Nein, und der Grund liegt unter der Oberfläche. Wird nur die Fläche behandelt, bleibt zurück, was längst tiefer gewandert ist: in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Feuchtes Wischen löst das nicht, es verteilt Rückstände zusätzlich in Bereiche, die vorher unberührt waren. Auch der Geruch hängt daran. Er sitzt in der Quelle im Material, und mit deren Entfernung ist er dauerhaft fort.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und nach dem Umfang der Arbeiten. Deshalb wird der Preis nach der Besichtigung festgelegt, und diese Besichtigung kostet nichts. Sie erhalten anschließend ein Angebot, gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
Der Anblick allein trägt diese Entscheidung nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil die Kontamination im Material sitzt und nicht darauf. Die Einschätzung treffen wir bei der Besichtigung vor Ort. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung: kontaminiertes Material entfernen wir und entsorgen es fachgerecht, betroffene Flächen werden desinfiziert.
Ja. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, beides in einer Form, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Wie dort entschieden wird, liegt außerhalb unseres Einflusses.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass im Haus niemand den Einsatzteams begegnet. Für den ersten Schritt genügt die Adresse und eine kurze Beschreibung der Lage, den Termin zur Besichtigung stimmen wir daran ab.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
