Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und der eigentlichen Reinigung liegen mehrere Stationen, die Angehörige nicht selbst steuern. Zuerst arbeiten Behörden und Bestatter, danach erst darf jemand an die Räume. Diese Seite beschreibt, was dazwischen abläuft: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung in Heimsheim.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort prüfen, bleibt er verschlossen. Gearbeitet wird erst, wenn die Freigabe vorliegt. Bis dahin lässt sich alles Weitere in Ruhe besprechen.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas gegangen ist, sieht man einer Fläche nicht an. Ein Boden kann sauber wirken, während Rückstände längst in Fugen, Holz und Estrich gezogen sind. Wischen verteilt sie eher, als dass es sie herausholt, und der Geruch bleibt, weil er nicht oben liegt, sondern in dem Material sitzt, das ihn aufgenommen hat. Wie tief es tatsächlich reicht, beurteilt man vor Ort, nicht am Anblick.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft es zu wissen, was vorgefallen ist, welche Räume betroffen sind und ob die Behörden den Ort bereits freigegeben haben. Mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an, bevor etwas geplant wird. Das kostet nichts. Dabei zeigt sich auch, was an Dokumenten, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücken vorhanden ist. Diese Dinge werden gesichert und den Berechtigten übergeben.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht danach schwarz auf weiß fest. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder die Wohnung wird vollständig übernommen und aufgelöst. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wie groß der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird beim Termin vor Ort geklärt. Der Weg dahin führt über ein kurzes Telefonat, in dem Sie schildern, worum es geht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.