Nach einem Leichenfund bleibt eine Wohnung erst einmal verschlossen. Wer sich darum kümmert, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt, und Vermieter wie Angehörige stehen vor derselben offenen Frage. Für den Anfang genügt eine Person, die den Auftrag erteilt und uns die Tür öffnet. Wir übernehmen dann die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung.
Der Geruch beantwortet das am deutlichsten. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort. Dann steht er wieder im Raum. Das liegt daran, dass seine Quelle nicht in der Luft liegt, sondern im Material. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und in den Estrich. Ein Wischtuch kommt dort nicht hin. Es verteilt eher, was auf der Oberfläche liegt. Erst wenn das belastete Material heraus ist und die betroffenen Flächen desinfiziert sind, ist auch die Ursache des Geruchs beseitigt. Bei einer Tatortreinigung beginnen wir damit, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und nach dem Umfang der Arbeit. Deshalb sieht sich vorher jemand alles an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Am Anblick lässt sich das nicht ablesen. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Was zählt, ist der Zustand unter der Oberfläche, und den prüfen wir bei der Besichtigung.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft. Bei einer Wohnungsauflösung sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung am Telefon: um welche Räume es geht und was bisher bekannt ist. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
