Wenn in einer Wohnung ein Mensch gestorben ist, hilft vor allem eine klare Reihenfolge. Diese Seite beschreibt, was in welchem Abschnitt geschieht: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Hausach.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bleibt der Ort unberührt, bis er freigegeben ist. Erst danach beginnt unsere Arbeit.
- Nichts selbst putzen. Ein Fußboden ist ein Aufbau aus mehreren Lagen. Oben liegt der Belag, darunter arbeiten sich Nähte, Fugen und Ritzen weiter, und darunter folgen Holz oder Estrich. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche, sie sinken in diese Lagen ein. Deshalb sagt ein sauberer Anblick nichts über den biologischen Zustand einer Fläche aus. Ein Lappen bewegt das, was oben ankommt, über die Fläche, statt es aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hat seinen Sitz dort unten. Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt es, wenn Sie schildern, um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und wer den Auftrag erteilt und Zugang zur Wohnung ermöglicht. Mehr braucht es für den ersten Termin nicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich. Angefangen wird, wenn Sie zugestimmt haben. Was es kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder die Wohnung wird vollständig geräumt.
Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Offene Fragen zum Ablauf lassen sich vorab am Telefon klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.