Was eine Reinigung nach einem Todesfall kostet, hängt am Zustand der Räume: daran, wie weit Rückstände in Bodenbelag, Fugen und Estrich eingedrungen sind und wie viel Material deshalb heraus muss. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, auch in Hattorf am Harz. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben.
Weil das Auge kein Maßstab für den biologischen Zustand einer Fläche ist. Ein Boden kann trocken und sauber wirken, während unter dem Belag, im Kleber und in den Fugen eine Kontamination sitzt. Oberflächliches Wischen bewegt solche Rückstände über die Fläche, anstatt sie herauszuholen. Am Geruch zeigt sich dasselbe Prinzip: Er verliert sich dauerhaft erst, wenn die Quelle im Material selbst beseitigt ist. Deshalb wird kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung.
Das entscheidet sich nach der Besichtigung, und die ist kostenlos. Erst wenn feststeht, welche Flächen betroffen sind und was an Material heraus muss, lässt sich der Umfang benennen. Sie bekommen vorab ein Angebot. Gearbeitet wird ausschließlich nach Ihrer Zustimmung.
Nicht am Anblick. Der Eindruck eines Raumes sagt nichts darüber aus, was in Estrich oder Holz gezogen ist, und eine einzelne sichtbare Stelle lässt keinen Schluss auf die Tiefe zu. Beurteilen kann das jemand, der die Räume ansieht und weiß, worauf dabei zu achten ist.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt, gemeinsam mit dem weiteren Ablauf, auch wenn eine Wohnungsauflösung ansteht. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wo die Wohnung liegt. Alles Weitere klärt der Termin vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
