Bevor überhaupt gereinigt werden kann, muss der Fundort freigegeben sein: solange Polizei oder Staatsanwaltschaft dort arbeiten, bleibt der Raum unberührt. Erst danach fahren wir zum Einsatzort in Haßmersheim, für die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, für die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht wird, für die anschließende Wohnungsauflösung.
Weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber wirken und darunter kontaminiert sein: Rückstände wandern in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich, dorthin also, wo kein Blick sie erreicht. Wer mit Wasser und Reiniger darüber geht, verteilt sie in der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt nicht auf der Oberfläche, sondern in der Quelle im Material. Ist diese aus dem Aufbau entfernt, verschwindet er dauerhaft.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sehen wir uns vorher an. Die Besichtigung kostet nichts. Anschließend erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Darüber entscheiden die Berechtigten, nicht wir. Aus der Wohnung geht nichts hinaus, wofür uns keine Freigabe vorliegt. Was bleiben soll, bleibt an seinem Platz.
Zu sehen ist ein neutrales Fahrzeug ohne Firmennamen, mehr nicht. Auf Wunsch stimmen wir die Arbeitszeiten so ab, dass Sie und die anderen Bewohner uns im Haus nicht begegnen müssen.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und was vorgefallen ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
