Es gibt in einer Wohnung nach einem Leichenfund Stellen, die Angehörige besser nicht selbst anfassen, und der Grund dafür ist kein Tabu, sondern ein fachlicher: Was in Bodenbeläge, Fugen und Estrich eingezogen ist, lässt sich mit Haushaltsmitteln nicht erreichen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall, und wir lösen Wohnungen in Hasselroth vollständig auf. Tätig werden wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Versuchen kann man es, nur führt es nicht dorthin, wo das Problem sitzt. Wie weit Rückstände in ein Material gezogen sind, lässt sich von oben nicht beurteilen: eine Fläche wirkt sauber, während unter dem Belag noch etwas liegt. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie herauszuholen, und auch der Geruch endet erst, wenn seine Quelle im Material entfernt ist. Was tatsächlich heraus muss, zeigt sich deshalb erst bei der Besichtigung vor Ort.
Über den Zustand der Räume. Die Besichtigung vorab kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten, und wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende steht eine aufgeschlüsselte Rechnung, dazu eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns die Wohnung zugänglich macht. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir die Räume vollständig, und wir sichern dabei Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke, um sie den Berechtigten zu übergeben. Kontaminiertes Material entfernen wir und entsorgen es fachgerecht.
Am Anblick nicht, denn der sagt über den biologischen Zustand einer Fläche nichts. Wir sehen uns die Räume deshalb selbst an und desinfizieren die betroffenen Bereiche anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten.
Für ein erstes Gespräch genügt, um welche Räume es geht und ob sie freigegeben sind. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
