Bevor überhaupt gereinigt werden kann, muss geklärt sein, ob die Räume freigegeben sind. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann sie wieder betreten werden dürfen. Danach übernehmen wir in Haslach im Kinzigtal die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Solange ermittelt wird. Eine Leichenfundortreinigung beginnt erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Bis dahin bleibt alles, wie es ist. Wir betreten keine Räume, für die diese Freigabe fehlt.
- Die Räume unberührt lassen. Wie weit Rückstände gelangt sind, lässt sich von oben nicht ablesen. Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich nehmen Flüssigkeit auf, ohne dass die Oberfläche darüber etwas verrät. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen mit Haushaltsmitteln trägt die Rückstände in die Breite, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hängt daran: er bleibt, solange die Quelle im Baustoff sitzt, und ist mit ihr verschwunden. Welches Ausmaß tatsächlich vorliegt, beurteilen wir bei der Besichtigung.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist, was gefunden wurde, in welchem Raum, welcher Bodenbelag dort liegt und ob die Polizei beteiligt war. Auch der Hinweis, ob es sich um Miet- oder Eigentumsräume handelt, ordnet die Lage ein.
- Die Besichtigung vor Ort. Sie kostet nichts. Wir sehen uns Böden, Anschlüsse und angrenzende Räume an. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird vorher schriftlich festgehalten. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wer unsicher ist, welcher dieser Schritte gerade ansteht, kann die Lage am Telefon schildern. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.