Nach einem Leichenfund in einer Mietwohnung steht zu Beginn selten fest, wer den Auftrag für die Reinigung erteilt und wer Zugang zu den Räumen verschafft. Diese Frage lässt sich in Ruhe klären, bevor irgendetwas beginnt. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, in Haselbachtal wie im übrigen Kreis Bautzen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Fundort unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigeben. Das Gespräch lässt sich davor führen, die Arbeit beginnt danach.
- Nichts selbst putzen. Haushaltsreiniger, Lappen und Wischwasser lösen Fett und Staub. Dort endet ihre Wirkung. Rückstände an einem Fundort liegen nicht auf der Oberfläche, sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, was Sie über die Räume sagen können: um welche Art von Fundort es geht, wie groß die Wohnung ist, in welchem Stockwerk sie liegt und ob die Freigabe vorliegt. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Das kostet nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Umfang und Kosten stehen schriftlich fest, bevor die erste Arbeit beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Ob es bei der Reinigung des Fundorts bleibt oder die Wohnung vollständig geräumt wird, klärt sich bei der Besichtigung. Bis dahin ist keine Entscheidung nötig.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.