Unsere Arbeit beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Bis dahin bleibt alles unberührt. Danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Reinigung der Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, auch die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Hartha an den Einsatzort.
Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt das Eigentliche zurück. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Ein Lappen erreicht diese Schichten nicht, er bewegt oben nur, was unten längst weiter gewandert ist. Darum sagt eine sauber wirkende Fläche nichts über ihren biologischen Zustand. Auch Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Wir nehmen belastetes Material heraus und entsorgen es fachgerecht, die Flächen darunter werden desinfiziert. Ist die Quelle weg, ist auch der Geruch weg, und zwar dauerhaft.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich das vorher jemand vor Ort an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem geplanten Umfang. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das lässt sich nur am Objekt beantworten und hängt vom einzelnen Fall ab. Bei der Besichtigung besprechen wir, was in den Räumen zu tun ist und was das für die Nutzung bedeutet. Gehört eine Auflösung dazu, verlässt kein Gegenstand die Wohnung, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Am Anblick erkennt man es nicht. Ein Raum kann geordnet aussehen und trotzdem belastet sein, weil das Entscheidende unter der Oberfläche liegt. Ob Tatortreinigung oder eine Fundortreinigung nötig ist, zeigt der Blick auf Boden und angrenzende Bauteile. Bei Zweifeln sehen wir uns das an.
Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Für ein erstes Gespräch genügt, was geschehen ist, um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
