Was in einer Wohnung nach einem Todesfall zu tun ist, entscheidet sich nicht an der Oberfläche, sondern im Material darunter. Wir reinigen Leichenfundorte in Hardegsen, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen sie auf Wunsch vollständig auf. Der Ablauf ist immer derselbe, und Sie müssen dafür nichts vorbereiten.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an den Räumen arbeiten, liegt der Zugang bei ihnen. Wir beginnen erst, wenn die Freigabe erteilt ist. Bis dahin gibt es für Sie nichts zu organisieren.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsreiniger lösen Staub, Fett und Alltagsschmutz von glatten Flächen. Dort endet ihre Wirkung. Rückstände nach einem Todesfall sitzen tiefer: in Fugen, in Teppichrücken, in Holz, im Estrich. Ein Lappen erreicht sie nicht, er verteilt sie in die Breite. Deshalb sagt ein sauberer Anblick nichts über den biologischen Zustand einer Fläche aus. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet dauerhaft erst mit ihr. Putzen bringt an dieser Stelle keinen Fortschritt.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: welche Räume betroffen sind, wie die Wohnung vorgefunden wurde, ob Ermittler beteiligt waren und wer den Auftrag erteilt und uns hineinlässt. Daraus ordnen wir ein, ob es um Tatortreinigung, um Leichenfundortreinigung oder um eine Wohnungsauflösung geht.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jeder Zusage kommt jemand vorbei und prüft Böden, Wände und angrenzende Bereiche. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Wie hoch der Aufwand ist, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie Begegnungen mit Nachbarn im Haus aus dem Weg gehen.
Für das erste Gespräch brauchen Sie keine Unterlagen und keine Entscheidung, nur eine Beschreibung dessen, was Sie vorgefunden haben.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.