Wer nach einem Todesfall vor einer Wohnungstür steht, muss zuerst nichts anfassen. Hilfreicher ist, die Reihenfolge zu kennen: Wir reinigen Leichenfundorte, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, auch in Hankensbüttel. Wer weiß, was in welcher Folge geschieht, spart sich Versuche, die ohnehin nichts bringen.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, gehören die Räume vorerst den Ermittlern. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Haushaltsreiniger und ein Tuch holen von einer glatten Fläche weg, was man sieht. Weiter reicht diese Wirkung nicht. Rückstände ziehen in Fugen, Dielen, Teppichkleber und Estrich, und dorthin gelangt kein Wischwasser. Ein Boden kann deshalb sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verschiebt dann, was eigentlich heraus muss. Der Geruch hängt an derselben Stelle: Er hört auf, sobald die Quelle im Material entfernt ist, und nicht davor. Bei Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung arbeiten wir nach der Biostoffverordnung.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind die betroffenen Räume, die Art der Böden und die Frage, ob eine Freigabe vorliegt. Wer möchte, kann die Arbeitszeiten so legen lassen, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vorher an, das kostet nichts. Die Einsatzteams kommen mit neutralen Fahrzeugen, an denen kein Firmenname steht.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang der Arbeiten steht schriftlich fest, bevor jemand beginnt. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Los geht es erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Danach richtet sich der Umfang nach dem Fall: die Reinigung einzelner Bereiche, die vollständige Übernahme der Wohnung nach einem Todesfall oder die Wohnungsauflösung samt Hausrat.
Welcher dieser Schritte gerade ansteht, lässt sich am Telefon in wenigen Minuten einordnen. Auch offene Fragen zum Zustand der Räume gehören in dieses Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.