Damit etwas anfangen kann, braucht es zwei Dinge: eine Person, die den Auftrag erteilt, und jemanden, der die Wohnung zugänglich macht. Das sind Angehörige oder die Hausverwaltung, und es klärt sich im ersten Gespräch. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung in Halsbrücke abläuft.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Wir beginnen danach. Wer den Schlüssel verwaltet, erfährt den Stand bei der zuständigen Dienststelle.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich an der Oberfläche nicht ablesen. Ein Bodenbelag wirkt sauber, während Fugen, Holz und Estrich darunter betroffen sind. Deshalb beurteilen wir das Ausmaß erst, wenn wir in der Wohnung stehen, und nicht nach Fotos oder Beschreibungen. Wischen verteilt, was ins Material gezogen ist, und am Geruch ändert es nichts: der bleibt so lange, wie die Quelle im Material sitzt.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich ist, um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war und wer Zugang verschaffen kann. Was Sie nicht wissen, bleibt offen und klärt sich vor Ort.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt ein, welches Material heraus muss und welcher Aufwand dahintersteckt. Diese Besichtigung kostet nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, im Haus fällt also nicht auf, wer da ist.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Nach der Besichtigung erhalten Sie den Umfang schriftlich. Gearbeitet wird, sobald Sie zugestimmt haben, vorher nicht.
- Was dann geschieht. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Auftrag bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir übernehmen die Wohnung vollständig einschließlich der Wohnungsauflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen mit Nachbarn ausbleiben.
Welche der drei Leistungen zu Ihrem Fall passt, ordnen wir im Gespräch ein. Sie müssen das vorher nicht selbst entscheiden.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.