Wenn in einer Wohnung ein Mensch gefunden wurde, muss niemand aus der Familie zu Eimer und Reiniger greifen. Wir reinigen den Fundort, wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall, und wenn der Hausrat mit weg soll, folgt die Wohnungsauflösung. In Haldenwang läuft das nach derselben festen Reihenfolge wie überall, damit Sie wissen, was als Nächstes kommt.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch brauchen, beginnt keine Reinigung. Die Tür bleibt bis dahin zu. Sobald der Ort freigegeben ist, können wir hinein.
- Nicht selbst reinigen. Ein Bodenbelag hält nichts zurück. Was auf ihm liegenbleibt, findet den Weg durch Nähte, Fugen und Ritzen in die Schicht darunter, und Estrich nimmt Flüssigkeit auf wie ein Schwamm. Oben lässt sich das wegwischen, unten bleibt es. Deshalb sagt eine sauber aussehende Fläche nichts über ihren biologischen Zustand, und Wischen verteilt die Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Auch der Geruch hängt daran: Er sitzt in der Quelle im Material. Ist die heraus, ist er dauerhaft weg.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch genügt, was Sie wissen: welche Räume betroffen sind, in welchem Zustand sie sind, ob die Freigabe vorliegt und wer den Zugang hat. Alles Weitere ordnen wir.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns kommt und schaut sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Dabei klären wir auch, was gesichert wird: Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gehen an die Berechtigten zurück.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, was gemacht wird. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst wenn Sie zustimmen, fangen wir an.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Leichenfundortreinigung oder Tatortreinigung, oder wir räumen die Wohnung anschließend leer. Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ein Telefonat reicht für den Anfang. Sie schildern, was vorliegt, und wir sagen Ihnen, wann die Besichtigung stattfinden kann.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.